Für Betriebe im Steinmetzhandwerk

Das System, das für Ihr Team vorsorgt.

Als Steinmetzbetrieb zahlen Sie tariflich in die ZVK Steinmetz ein. Wir machen die monatliche Meldung so einfach wie möglich — und geben Ihnen Material an die Hand, um Ihren Mitarbeitenden zu erklären, was sie davon haben.

Pflichtversorgung
Tarifvertraglich geregelt.
Meldungen alternativ auch über DATEV möglich.
Das System in 3 Schritten

So läuft das jeden Monat.

01
Betrieb anmelden
Einmalig: Ihren Betrieb bei der ZVK Steinmetz registrieren lassen.
02
Monatlich Bruttolöhne melden
Wiederkehrend: Bruttolöhne über das Meldeportal oder per DATEV.
03
Mitarbeiter profitieren
Ihre Beschäftigten bauen automatisch Rentenansprüche auf.
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Meldefrist: jeweils der 15. des Folgemonats
Ihr monatlicher Ablauf

Fristen, die Sie nicht vergessen dürfen.

Melden Sie Lohnsummen und Mitarbeiter jeweils bis zum 15. des Folgemonats. Bei verspäteter Meldung entstehen Mahngebühren — fragen Sie lieber einmal mehr an.

oder via DATEV
Beiträge & Lohnsummen

In Klartext, nicht in AVB-Sprache.

  • Der Arbeitgeber zahlt — für jeden tariflich Beschäftigten
  • Ein fester Prozentsatz der tariflichen Lohnsumme
  • Monatlich, Abbuchung per SEPA-Lastschrift
  • Pflichtsystem — ein Ausstieg ist nicht möglich
Beitragsverteilung
100 %
Beitrag trägt der Arbeitgeber
0 €
Eigenanteil der Beschäftigten
Aufgaben · Betrieb verwalten

Einmalige und gelegentliche Aufgaben.

Diese Aktionen betreffen den Betrieb selbst — unabhängig von der monatlichen Meldepflicht.

Betrieb anmelden
Erstregistrierung bei der ZVK Steinmetz.
Betrieb ummelden
Adresse, Rechtsform oder Inhaber aktualisieren.
Bankverbindung
SEPA-Lastschriftmandat ändern.
Betrieb abmelden
Bei Betriebsaufgabe oder Übergabe.
Aufgaben · Monatliche Meldepflicht

Wiederkehrend: die Bruttolöhne.

Der Betriebsinhaber meldet monatlich die Bruttolöhne seiner Arbeitnehmer — per Meldeportal oder direkt über DATEV.

Bruttolöhne melden
Monatliche Hauptpflicht — Meldeportal oder DATEV.
Mitarbeiter-Eintritt
Neueintritt im Betrieb melden.
Mitarbeiter-Austritt
Austritt oder Kündigung melden.
Meldeweg wählen:oderMeldung via DATEV
Material für Ihre Mitarbeiter

Zum Weitergeben in der Werkstatt.

Neue Flyer stehen bereit — ausdrucken und in der Werkstatt auslegen.

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Ihr Ansprechpartner · Betriebe
TB
Team Betriebe
Meldungen, Beitragsfragen
0611 97712-0
Mo–Do 08:00–16:30 · Fr 08:00–14:00
Häufige Fragen · Betriebe

Häufige Fragen Betriebe

Über das Meldeportal oder per DATEV — jeweils bis zum 15. des Folgemonats. Im Portal geben Sie die Summe direkt ein oder laden eine CSV hoch.