Für Versicherte

Ihre Rente ist schon auf dem Weg.

Sie arbeiten in einem Steinmetzbetrieb? Dann sind Sie über die ZVK Steinmetz bereits zusätzlich versichert — ohne einen einzigen Antrag. Und Sie können mit ZukunftStein noch mehr herausholen.

Automatisch dabei
Kein Antrag, keine eigenen Beiträge.
Welche Leistung betrifft Sie?

Zwei Wege — je nachdem, was Sie betrifft.

Automatisch · für alle Beschäftigten
Betriebliche Rentenbeihilfe

Die Grundleistung. Ihr Betrieb zahlt ein — Sie bauen automatisch Ansprüche auf, ohne selbst tätig zu werden.

Zur Betrieblichen Rentenbeihilfe
Freiwillig · zusätzlich
Tarifliche Zusatzrente ZukunftStein

Die freiwillige Aufstockung. Mehr Rente durch eigene Beiträge — steuerlich gefördert.

Zu ZukunftStein

Die tiefen Inhalte — „Renteninformation verstehen“, „Ihr Weg zur Rente“ und der Mini-Rechner — liegen je Pfad im Bereich Leistungen.

Lebenslagen

Was passiert, wenn sich etwas ändert?

Jobwechsel
Ihre Beiträge bleiben — solange der neue Arbeitgeber im Handwerk ist.
Krankheit
Bei Krankengeldbezug läuft Ihr Anspruch weiter.
Elternzeit
Bis zu 3 Jahre anrechenbar, je Kind separat geprüft.
Umzug / Ausland
Adressänderung melden. Auszahlung ins EU-Ausland möglich.
Ausland
Auslandsarbeit wird individuell geprüft.
Berufsunfähigkeit
Erworbene Anwartschaften bleiben erhalten.
Schreiben Sie uns

Kontaktformular mit Themenrouting

Ihr Ansprechpartner · Versicherte
TV
Team Versicherte
Beiträge, Anwartschaften
0611 97712-0
Mo–Do 08:00–16:30 · Fr 08:00–14:00
Häufige Fragen · Versicherte

Häufige Fragen Versicherte

Ja, sobald Sie in einem Steinmetzbetrieb angestellt sind. Es ist kein Antrag nötig.