Welche Leistung betrifft Sie?
Zwei Wege — je nachdem, was Sie betrifft.
Automatisch · für alle Beschäftigten
Betriebliche Rentenbeihilfe
Die Grundleistung. Ihr Betrieb zahlt ein — Sie bauen automatisch Ansprüche auf, ohne selbst tätig zu werden.
Zur Betrieblichen Rentenbeihilfe
Freiwillig · zusätzlich
Tarifliche Zusatzrente ZukunftStein
Die freiwillige Aufstockung. Mehr Rente durch eigene Beiträge — steuerlich gefördert.
Zu ZukunftStein
Die tiefen Inhalte — „Renteninformation verstehen“, „Ihr Weg zur Rente“ und der Mini-Rechner — liegen je Pfad im Bereich Leistungen.
Lebenslagen
Was passiert, wenn sich etwas ändert?
Jobwechsel
Ihre Beiträge bleiben — solange der neue Arbeitgeber im Handwerk ist.
Krankheit
Bei Krankengeldbezug läuft Ihr Anspruch weiter.
Elternzeit
Bis zu 3 Jahre anrechenbar, je Kind separat geprüft.
Umzug / Ausland
Adressänderung melden. Auszahlung ins EU-Ausland möglich.
Ausland
Auslandsarbeit wird individuell geprüft.
Berufsunfähigkeit
Erworbene Anwartschaften bleiben erhalten.
Ja, sobald Sie in einem Steinmetzbetrieb angestellt sind. Es ist kein Antrag nötig.
