Was jetzt zu tun ist
Drei Schritte — in Ihrem Tempo.
01
Todesfall melden
Telefonisch oder per Formular — wir begleiten Sie.
02
Unterlagen einreichen
Sterbeurkunde, Trauschein, ggf. Geburtsurkunden.
03
Prüfung & Auszahlung
Wir prüfen den Anspruch und informieren Sie schriftlich.
Wer hat Anspruch?
Was die ZVK Steinmetz für Hinterbliebene leistet.
Anspruchsvoraussetzungen in Klartext — kein Verweis auf AVB-Paragraphen.
Ehe- / Lebenspartner
Bei laufender Rentenbeihilfe — typischerweise 60 % der bezogenen Beihilfe.
Kinder (bis 18 J.)
Halbwaisenrente, quartalsweise ausgezahlt.
Waisen (bis 27 J.)
In Ausbildung oder Studium — auf Nachweis.
Benötigte Unterlagen
Checkliste für die Meldung.
Sterbeurkunde
Trauschein / Partnerschaftsurkunde
Geburtsurkunden (Kinder)
Kontoverbindung
Quartalsweise, jeweils zum Quartalsende. Einen festen Auszahlungstag gibt es nicht.
