Für Hinterbliebene

Wir sind für Sie da — auch in dieser Zeit.

Wenn ein Angehöriger verstorben ist, brauchen Sie keinen weiteren Papierkrieg. Rufen Sie uns an. Wir kümmern uns gemeinsam mit Ihnen darum, was zu tun ist.

Was jetzt zu tun ist

Drei Schritte — in Ihrem Tempo.

01
Todesfall melden
Telefonisch oder per Formular — wir begleiten Sie.
02
Unterlagen einreichen
Sterbeurkunde, Trauschein, ggf. Geburtsurkunden.
03
Prüfung & Auszahlung
Wir prüfen den Anspruch und informieren Sie schriftlich.
Wer hat Anspruch?

Was die ZVK Steinmetz für Hinterbliebene leistet.

Anspruchsvoraussetzungen in Klartext — kein Verweis auf AVB-Paragraphen.

Ehe- / Lebenspartner
Bei laufender Rentenbeihilfe — typischerweise 60 % der bezogenen Beihilfe.
Kinder (bis 18 J.)
Halbwaisenrente, quartalsweise ausgezahlt.
Waisen (bis 27 J.)
In Ausbildung oder Studium — auf Nachweis.
Benötigte Unterlagen

Checkliste für die Meldung.

Sterbeurkunde
Trauschein / Partnerschaftsurkunde
Geburtsurkunden (Kinder)
Kontoverbindung
Direktkontakt · Telefon zuerst
0611 97712-0
Mo–Do 08:00–16:30 · Fr 08:00–14:00 · Sie erreichen direkt unser Team.
TH
Team Hinterbliebene
Hinterbliebene · Rentenservice
Häufige Fragen · Rentner

Häufige Fragen Hinterbliebene

Quartalsweise, jeweils zum Quartalsende. Einen festen Auszahlungstag gibt es nicht.